Seit dem 1. September steht der Walliser Bevölkerung eine einzige Nummer für nicht lebenswichtige medizinische Notfälle zur Verfügung: die Nummer 0848 200 300. Ohne Zuschlag.

Diese Telefonleitung ist jederzeit erreichbar und weist die Anrufer auf den für ihre Situation am besten geeigneten Dienst hin. Es ermöglicht ihnen, sich telefonisch mit einem Arzt in Verbindung zu setzen oder die spezifischen Notrufnummern (zahnärztliche Notfälle, psychiatrische Notfälle oder Apotheken auf Abruf) zu erreichen.

Der Kanton Wallis und die Société médicale du Valais (SMVS) setzen ihre Anstrengungen fort, um den Zugang zu geeigneten medizinischen Leistungen zu erleichtern und die Notaufnahmen in den Spitälern zu entlasten, die regelmäßig mit nicht lebensrettenden Fällen überlastet sind.

In einem nicht lebenswichtigen Notfall ist es am besten, sich an den behandelnden Arzt zu wenden. Dieser ist in der Lage, den Gesundheitszustand des Patienten frühzeitig zu beurteilen und ihm die weitere Vorgehensweise sowohl hinsichtlich der Behandlung als auch der Weiterleitung an geeignete Pflegeeinrichtungen mitzuteilen.

Um eine ergänzende Lösung anzubieten, wenn der Patient keinen behandelnden Arzt hat oder dieser nicht verfügbar ist, wurde eine einheitliche Telefonnummer eingerichtet: 0848 200 300. Diese Nummer ist mit jeder Art von Telefonabonnement, ohne zusätzliche Gebühren und in drei Sprachen - Französisch, Deutsch und Englisch - erreichbar. Wenn Sie diese Nummer anrufen, können Sie wählen, ob Sie mit einem Arzt für eine telefonische Konsultation, mit zahnärztlichen Notfällen, psychiatrischen Notfällen oder der Apotheke auf Abruf in Verbindung gebracht werden möchten.

Seit dem 1. September werden die telefonischen medizinischen Konsultationen im Auftrag des Kantons von den Ärzten in Medgate durchgeführt, die rund um die Uhr auf medizinische Notfälle für Erwachsene und Kinder reagieren. Das Ärzteteam kann durchschnittlich 50% der Anträge endgültig per Telefon bearbeiten. Wenn der Antrag telefonisch nicht vollständig bearbeitet werden kann, erhält der Patient die erste ärztliche Beratung und wird an einen Bereitschaftsarzt oder eine Notaufnahme verwiesen. Die Beratungen werden von der Grundversicherung wie bei einem Arzt berücksichtigt.

Dieses neue Gerät ersetzt die alten gebührenpflichtigen Notrufnummern 0900 mit eingeschränkter Erreichbarkeit für nicht lebensrettende Notfälle von Erwachsenen und Kindern. Diese werden zum Jahresende endgültig deaktiviert.