Nur Personen aus Gebieten der Ukraine, in denen ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit konkret bedroht ist, können in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch auf Drängen des Parlaments entschieden.

Bevor das Staatssekretariat für Migration (SEM) eventuell den S-Status vergibt, muss es künftig unterscheiden, welche Gebiete in der Ukraine als sicher gelten und welche als gefährlich eingestuft werden. Die Abklärungen zur Einstufung der verschiedenen Gebiete sind im Gange, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Gemäss SEM gibt es in mehreren von der Ukraine kontrollierten Regionen im Westen des Landes zurzeit keine intensiven Kampfhandlungen. In Zukunft wird Personen mit Wohnsitz in diesen Regionen nur noch ausnahmsweise der S-Status gewährt.

Da sich die Sicherheitslage ständig ändert, kann die Liste der als sicher eingestuften Gebiete jederzeit angepasst werden. Personen, die vom S-Status ausgeschlossen werden, steht es weiterhin frei, in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen.

Bundesrat dagegen
Mit der Verengung des Kreises der Personen, die aufgrund geografischer Kriterien in den Genuss des S-Status kommen können, setzt der Bundesrat eine SVP-Motion um, die von den eidgenössischen Räten in der Wintersession 2024 angenommen wurde.

Er war dagegen. In der Debatte hatte Bundesrat Beat Jans betont, dass die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine unsicher sei, was der Start einer Rakete mit einer Reichweite von 5500 km beweise.

Sollte der Bundesrat im Herbst 2025 beschließen, den S-Status beizubehalten, müsste er seinen Beschluss vom 11. März 2022 über die Gewährung vorübergehenden Schutzes nach Konsultation der Kantone, der Hilfswerke und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen entsprechend ändern. Die Regierung wolle in dieser Angelegenheit weiterhin gemeinsam mit der EU handeln, betonte er.

Auch Reisen einschränken
Eine weitere Änderung ist, dass Personen mit dem Status S künftig nur noch 15 Tage pro Halbjahr in ihrem Land bleiben dürfen. Derzeit dürfen sich Personen mit diesem Status bis zu 15 Tage pro Quartal in ihrem Land aufhalten. Das SEM kann einer Person den Status S entziehen, wenn sie sich wiederholt oder über einen längeren Zeitraum in der Ukraine aufhält.

Auch hier setzt der Bundesrat zwei parlamentarische Motionen um. Ende Oktober dieses Jahres soll ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchte der Bundesrat das Gesetz nicht mit dem Ziel revidieren, den S-Status und die vorläufige Aufnahme zu harmonisieren. Er ist der Ansicht, dass eine solche Vorlage erst dann sinnvoll wäre, wenn die Lehren aus der Aufhebung des S-Status für Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, gezogen werden.

Source : Radio Lac