Ein Iraner wurde in einer privaten Unterkunft untergebracht. Doch die Behörden schicken ihn zurück ins Asylzentrum. Das Verwaltungsgericht hält diese Entscheidung für ungerechtfertigt.
Seit 2022 haben abgelehnte Asylsuchende im Kanton Bern die Möglichkeit, statt in einem Asylzentrum bei Privatpersonen untergebracht zu werden. Eine Gesetzesänderung, die darauf abzielt, die Lebensbedingungen von Personen zu verbessern, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
Die in Rede stehende Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Dies ist der Fall eines 47-jährigen Iraners, der seit zehn Jahren in der Schweiz lebt. Im November 2020 wurde sein Asylantrag abgelehnt: Die Behörden waren der Ansicht, er könne nicht nachweisen, dass er in seinem Heimatland politisch verfolgt werde. Er konnte jedoch nicht zwangsweise in den Iran zurückgeschickt werden. Seitdem lebt er bei einer Pflegefamilie.
Diese Unterkunftslösung muss alle sechs Monate beim kantonalen Migrationsdienst erneuert werden. Der zweite Antrag des Irans wurde jedoch abgelehnt. Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht: Der Mann musste sich bei der iranischen Botschaft melden, um einen für seine mögliche Abschiebung erforderlichen Pass zu erhalten, was er nicht tat.
Eine Maßnahme, die als unzulässig angesehen wird
Daraufhin legte der Betroffene vor dem Berner Verwaltungsgericht Berufung gegen die Entscheidung ein, ihn in eine Asyleinrichtung einzuweisen. Ergebnis: Er hat gewonnen. Das berichtet die «Berner Zeitung».
Richterin Ruth Herzog ist der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Dokumenten unbestritten sei. Sie hielt es jedoch für unzulässig, dass der Zugang zu einer Unterkunft bei einer Gastfamilie als Druckmittel benutzt wird, um diese Zusammenarbeit zu erzwingen. Ihrer Ansicht nach gibt es bereits andere Zwangsmaßnahmen, wie z. B. die Verwaltungshaft.
Das Gericht hat den Antrag mit einer knappen Mehrheit von drei zu zwei Stimmen angenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Source : 20 Minutes